Batterie-Verordnung
- Der Artikel 74 der EU-Batterieverordnung regelt die Pflicht, wichtige Informationen über die Abfallvermeidung und Bewirtschaftung von Altbatterien bereitzustellen.
Entsprechende Entsorgungs- und Sicherheitshinweise finden Sie im folgenden Dokument (Informationen zur Batterieverordnung PDF).
Altfahrzeug-Rücknahme von Subaru
Ab dem 01. Juli 2002 gilt in Deutschland ein neues Altfahrzeuggesetz. Es besagt, dass der Halter zur Abmeldung eines Altfahrzeuges den sogenannten Verwertungsnachweis vorlegen muss – zur Sicherstellung einer vorschriftsmäßigen Verwertung und Entsorgung. Dabei können wir Ihnen helfen, indem wir Ihr altes Fahrzeug zurücknehmen.
Bringen Sie Ihr Altfahrzeug zu einem unserer autorisierten Demontagepartner. Ein Netz von zertifizierten Premium Verwerter-Betrieben steht den SUBARU Partnern zur Verfügung, die alle SUBARU Fahrzeuge gemäß den gesetzlichen Vorgaben kostenfrei zurücknehmen und ordnungsgemäß entsorgen. Die Rücknahme und Verwertung ist für Sie sogar kostenlos, wenn Ihr Fahrzeug die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Hersteller des Fahrzeuges ist Subaru
- Das Fahrzeug ist ab oder nach dem 01. Juli 2002 erstmals für den Straßenverkehr zugelassen worden.
- Das Fahrzeug ist vor der endgültigen Stilllegung zuletzt mindestens einen Monat in Deutschland zugelassen gewesen.
- Das Fahrzeug ist vollständig, es fehlen keine wesentlichen Teile wie z.B. Motor, Getriebe, Katalysator(en), elektronische Steuergeräte etc.
- Das Fahrzeug ist nicht mit Müll oder fahrzeugfremden Dingen beladen.
- Das Fahrzeug wurde im serienmäßigen Herstellungs- und Genehmigungsverfahren gefertigt und zugelassen.
- Die Original Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief) wird gemeinsam mit dem Fahrzeug zurückgegeben.
Die unserem Netz angeschlossenen Demontagebetriebe erfüllen alle gesetzlichen Bestimmungen und sind von unabhängigen Sachverständigen nach dem Altfahrzeug-Gesetz anerkannt. Dort erfahren Sie auch aktuelle Details und können ganz konkret den Auftrag zur Rücknahme erteilen. Das bestehende Rücknahmenetz steht selbstverständlich nicht nur den Fahrzeugen mit Erstzulassung nach dem 01. Juli 2002 zur Verfügung, sondern grundsätzlich allen SUBARU Fahrzeugen. Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 01. Juli 2002 kann diese Rücknahme jedoch nicht kostenlos gewährt werden. Kontaktieren Sie bitte in diesem Fall einen unserer Partner im Rücknahmenetz, um individuelle Details für Ihr Fahrzeug zu erfahren.







